Deutschland führt ab 2027 eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 % auf Krypto‑Gewinne ein, automatischer Quellenabzug beginnt 2028

Ein Gesetzentwurf des von der SPD geführten Finanzministeriums würde die zwölfmonatige steuerfreie Haltefrist für nach dem 31. Dezember 2026 gekauften Kryptowährungen abschaffen und ab dem 1. Januar 2027 eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 % einführen. Der automatische Quellenabzug durch Dienstleister würde erst ein Jahr später beginnen.

9 September 2026

Gedruckter Entwurf des deutschen Krypto‑Steuergesetzes (Entwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen)
ANK KUMAR VIA WIKIMEDIA COMMONS (CC BY-SA 4.0)

Deutschland steht kurz davor, die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen zu reformieren. Laut Handelsblatt würde ein Gesetzentwurf des von der SPD geführten Finanzministeriums Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen „Tauschkryptowerten" unabhängig von der Haltedauer der Vermögenswerte steuerpflichtig machen.

Hintergrund: aktuelle steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Im bestehenden Regime können private Anleger Kryptowährungen nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei verkaufen. Die Befreiung war ein charakteristisches Merkmal der deutschen Kapitalertragsteuer und unterschied digitale Vermögenswerte von Aktien und Fonds, die bereits der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % (Kapitalertragsteuer) unterliegen.

Details des geplanten Reformvorschlags

Der Gesetzentwurf würde die Befreiung aufgrund der Haltedauer durch einen pauschalen Steuersatz von 25 % ersetzen, dieselbe Abgeltungsteuer, die für Aktien und Investmentfondsanteile gilt. Die wichtigsten Parameter sind:

Wesentliche Parameter des geplanten deutschen Krypto‑Steuerreforms
ParameterDetail
SteuersatzPauschale 25 % Abgeltungsteuer
Betroffene VermögenswerteKryptowährungen (Bitcoin, Ether usw.)
Bedeutung der HaltedauerIrrelevant, Steuer gilt unabhängig von der Haltedauer
GeltungsbereichNur Vermögenswerte, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben wurden
Gesetz in Kraft1. Januar 2027
Automatischer QuellenabzugBeginnt am 1. Januar 2028
Quelle: Handelsblatt

Der pauschale Steuersatz von 25 % wird im Handelsblatt‑Bericht ausdrücklich genannt („pauschal 25 Prozent"). Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, und die automatische Steuerabführung durch Krypto‑Dienstleister ist für den 1. Januar 2028 geplant. Beide Termine werden ohne jegliche Bedingungsformulierung genannt, was die Absicht der Regierung verdeutlicht, den Rahmen zu Beginn 2027 und den operativen Mechanismus im darauffolgenden Jahr bereit zu haben.

Zeitplan und Umsetzung

Der Gesetzentwurf folgt einem dreistufigen Zeitplan:

  • 31. Dezember 2026, Stichtag. Nach diesem Datum gekaufte Kryptowährungen unterliegen dem neuen Regime.
  • 1. Januar 2027, Das Gesetz tritt in Kraft. Ab diesem Tag unterliegt jeder Gewinn aus qualifizierten Krypto‑Beständen der pauschalen Steuer von 25 %.
  • 1. Januar 2028, Dienstleister (Börsen, Wallets, Verwahrer) müssen die Steuer beim Verkauf automatisch einbehalten.

Handelsblatt weist darauf hin, dass sich der Entwurf noch in der „Frühkoordinierung", einer frühen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, befindet, was bedeutet, dass Änderungen vor der Verabschiedung des endgültigen Gesetzes möglich sind.

Auswirkungen für Investoren und offene Fragen

Für in Deutschland ansässige Personen, die vor dem Stichtag am 31. Dezember 2026 Krypto gekauft haben, bleibt die bisherige steuerfreie Haltefrist bestehen. Wer nach diesem Datum Vermögenswerte erwirbt, muss sofort eine Steuerpflicht auf jeden Gewinn tragen, unabhängig davon, ob er das Asset Wochen oder Jahre hält. Die Änderung beseitigt den Anreiz, Krypto zwölf Monate ausschließlich aus steuerlichen Gründen zu halten.

Da der pauschale Satz der Steuer auf Aktien entspricht, verringert die Reform den besonderen Steuerstatus, der digitale Vermögenswerte bislang unterschieden hat. Investoren müssen künftig eine Belastung von 25 % in ihre Renditeberechnungen einbeziehen, was die Nettoattraktivität spekulativer Krypto‑Geschäfte mindern könnte.

Mehrere praktische Fragen bleiben im Handelsblatt‑Artikel unbeantwortet:

  • Wie Krypto‑Plattformen die automatische Quellenabzugsfunktion im Jahr 2028 integrieren werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Diensten, die außerhalb Deutschlands operieren.
  • Ob etwaige Befreiungen (z. B. für private Verkäufe im Kleinformat) beibehalten werden, da der Entwurf keine Schwellenwerte nennt.
  • Wie die Finanzbehörde das Erwerbsdatum von auf ausländischen Börsen gekauften Vermögenswerten prüfen wird.

Bis das Gesetz finalisiert ist, sollten Marktteilnehmer etwaige Änderungen beobachten, die den Geltungsbereich oder den Zeitplan verändern könnten. Die Kernelemente, ein pauschaler Steuersatz von 25 %, Anwendung nur auf nach dem 31. Dezember 2026 erworbene Vermögenswerte und ein Startdatum 2027, werden alle durch den Handelsblatt‑Bericht bestätigt.

Zusammenfassend stellt der vorgeschlagene Krypto‑Steuerreform in Deutschland die erste größere politische Wende seit der Regelung von 2018‑2020 dar, die eine zwölfmonatige steuerfreie Haltefrist erlaubte. Wird sie umgesetzt, gilt die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % ab dem 1. Januar 2027, und der automatische Quellenabzug tritt ein Jahr später in Kraft. Investoren sollten sich auf das neue Compliance‑Umfeld vorbereiten und gleichzeitig den Gesetzgebungsprozess im Auge behalten, um mögliche weitere Anpassungen zu berücksichtigen.